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Die qualifizierte Assistenz

Die qualifizierte Assistenz in der Eingliederungshilfe bezieht sich auf spezialisierte Unterstützungsleistungen, die Menschen mit Behinderungen dabei helfen, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen.

  1. Fachkräfte: Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht, die über eine entsprechende berufliche Qualifikation verfügen. Diese Fachkräfte haben in der Regel eine pädagogische Ausbildung.
  2. Aufgabenbereich: Die qualifizierte Assistenz zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen zu befähigen, alltägliche Aufgaben eigenständig zu meistern. Dies kann durch Anleitung, Übungen und individuelle Unterstützung erfolgen.
  3. Individueller Teilhabeplan: Die genauen Ziele und Maßnahmen der qualifizierten Assistenz werden im Rahmen des individuellen Teilhabeplans festgelegt. Dieser Plan berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der betroffenen Person.
  4. Qualifikationsanforderungen: Fachkräfte, die qualifizierte Assistenz erbringen, müssen eine mindestens dreijährige Fach- oder Hochschulausbildung im Sozial- und Gesundheitsbereich absolviert haben.

Die qualifizierte Assistenz ist ein wichtiger Bestandteil der Eingliederungshilfe und trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können.

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